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Energieberatung DIN V 18599

(Text BAFA, Stand 2023)

Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen, werden von der BAFA gefördert. Wir bieten die Beratung für Nichtwohngebäude vollumfänglich inklusive der Einreichung des Fördermittelantrages an. Unsere Berastung ist DENA zertifziert und gelistet. (Wohngebäude werden von uns energetisch zusammen mit Energieeffizienz Experten für Wohngebäude betreut.)

Gegenstand der Förderung

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude

  • Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder

  • wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;

  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;

  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.


Wann ist ein Energieberater/ Energie-Effizienzexperte notwendig

BAFA

Einzelmaßnahme (Fenster, Türen, Dämmung)

Wird benötigt

Einzelmaßnahme (Heizung + Optimierung)

Nicht benötigt, Fachunternehmererklärung des Handwerkers ausreichend

Anlagentechnik (Klima & Lüftung)

Wird benötigt

Fachplanung + Baubegleitung

Wird benötigt


KfW

Einzelmaßnahme (Fenster, Türen, Dämmung)

Wird benötigt

Einzelmaßnahme (Heizung + Optimierung)

Nicht benötigt, Fachunternehmererklärung des Handwerkers ausreichend

Fachplanung + Baubegleitung

Wird benötigt

Effizienzhaus (Neubau, Kauf, Sanierung)

Wird benötigt


Auszüge zu den Inhalte der energetischen Beratung:


  • Grundlagenermittlungen und Konzeptentwicklungen (Zonenmodelle, Variantenentwicklung, Wärmebilanzierungen)

  • Teilnahme an Bau - und Planungsbesprechungen

  • Ansprechpartner zu Fragen rund um die energetische Sanierung (Beratung zum Thema Sanierung, zu Förderungen, Sanierungsfahrplänen, Konzepten etc.)

  • Einreichung von Anträgen für die Fördermittel des Bundes

  • Festhalten von Informationen zu den Gewerken
    (Beinhaltet die Phase des Baubeginns; Hinweise und Empfehlungen zu Schnittstellen zwischen den Gewerken sowie zur Ausführung der Arbeiten)

  • Dokumentation während der Sanierungsphase
    (Fotodokumentation des Sanierungsfortschrittes inkl. Erklärung; Umsetzungsstand; Abgleich angebotener und durchgeführter Leistungen; Terminierung der nächsten Baubegehung)

  • Aufnahme von eventuellen Änderungen
    (Unvorhergesehene Arbeiten; Änderungswünsche der Bauherrschaft; Unterstützung bei Lösungsfindung; Dokumentation und Prüfung der Änderungen)

  • Bestätigung der Umsetzung(notwendig zur Anerkennung der beantragten Mittel und deren Umsetzung), Zusammenfassung der Sanierungsmaßnahme je Gewerk; Einholung der Rechnungen und Unternehmererklärungen.

rufen Sie uns an:

+49(0)4362 500 7330

schreiben Sie uns:

info@a-ap.de

besuchen Sie uns:

werftstraße 9, 23774 Heiligenhafen

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